Fachinformation
Gesplittete Abwassergebühr
Für Grundstückseigentümer
Begriffsdefinition
Begriffsdefinition
Abwasser
Überbegriff für Schmutz- und Niederschlagswasser, welches in die öffentliche Kanalisation eingeleitet wird.
Befestigte Flächen
Künstlich angelegte Flächen, die ganz oder teilweise versiegelt sind, z.B. asphaltierte, betonierte oder mit Steinen oder Platten belegte Flächen.
Niederschlagswasser
Wasser aus Niederschlägen (Regen, Graupel, Schnee, Nebel).
Niederschlagswassergebühr
Die Gebühr ist auf die Menge des Niederschlagswassers bezogen, das in die öffentliche Kanalisation gelangt. Sie wird nach der Größe der bebauten bzw. befestigten Flächen von denen Niederschlagswasser in die öffentliche Kanalisation gelangt, in Euro/m² berechnet.
Schmutzwasser
Häusliches Abwasser aus Toiletten, Sanitäreinrichtungen, Küchen und Waschmaschinen sowie aus Betrieben, die in die öffentliche Kanalisation ableiten.
Schmutzwassergebühr
Die Gebühr ist auf die Menge des Schmutzwassers bezogen. Sie wird nach dem Frischwasserverbrauch, in Euro/m³ berechnet.
Selbstauskunftsverfahren
Beim Selbstauskunftsverfahren erhält jeder Grundstückseigentümer einen Fragebogen. Die Grundstückseigentümer werden aufgefordert, Auskunft über Größe und Beschaffenheit der auf dem Grundstück vorhandenen befestigten Flächen, Versickerungsanlagen, Zisternen, etc. zu geben.
Versiegelungsfaktor
Der Versiegelungsfaktor gibt das Maß der Versickerungsfähigkeit der Fläche an.

