Fachinformation
Gesplittete Abwassergebühr
Für Grundstückseigentümer
Flächenermittlung
Verfahren der Flächenermittlung



Für die Ermittlung der Flächendaten gibt es in Baden-Württemberg verschiedene Verfahren.
Die gebräuchlichsten Verfahren werden nachfolgend beschrieben:
ALK-Verfahren ohne Abschätzung der zusätzlich befestigten Flächen
Beim ALK-Vefahren ohne Abschätzung werden die Gebäudeflächen aus der Automatisierten Liegenschaftskarte (ALK) entnommen. Eine Abschätzung der zusätzlich befestigten Fläche wird nicht durchgeführt. Die zusätzlich zu dem Gebäude befestigten Flächen werden bei diesem Verfahren nicht ermittelt, sondern werden von jedem Grundstückseigentümer erfragt!
Jeder Grundstückseigentümer wird aufgefordert, die ermittelte Gebäudefläche zu akzeptieren oder zu ändern und die zusätzlich befestigten Flächen (z.B. Hof- und Wegeflächen) anzugeben.
Ebenso wird vom Eigentümer eine Auskunft verlangt, welche Flächen an den Kanal angeschlossen sind und welche Arten der Flächenbefestigung vorliegen. Die Arten der Flächenbefestigung werden dabei in zuvor festgelegten Kategorien vorgegeben.
ALK-Verfahren mit Abschätzung der zusätzlich befestigten Flächen
Beim ALK-Verfahren mit Abschätzung werden die Gebäudeflächen von der ALK ermittelt. Die zusätzlich befestigten Flächen, welche der Grundstückseigentümer im "ALK-Verfahren ohne Abschätzung" selbst erheben muss, werden in diesem Verfahren mithilfe einer Musterflächenauswertung abgeschätzt.
Der Grundstückseigentümer erhält dann zusätzlich zur Gebäudefläche auch einen Vorschlagswert über die restlichen befestigten Flächen und kann diesem einfach zustimmen oder auf Wunsch detailliertere Angaben machen..

Luftbild-Verfahren
Beim Luftbild-Verfahren werden die Gebäudeflächen und die Dachflächen zentral durch die Auswertung der Luftbilder ermittelt.
Der Grundstückseigentümer erhält dann die ermittelten Dachflächen sowie die befestigten Flächen und kann diesen zustimmen oder auf Wunsch detailliertere Angaben machen. Ebenso wird vom Eigentümer eine Auskunft erfragt, welche Flächen an den Kanal angeschlossen sind und welche Arten der Flächenbefestigung vorliegen. Die Arten der Flächenbefestigung werden dabei in zuvor festgelegten Kategorien vorgegeben.

GAB-Verfahren
Bei diesem Verfahren auch genannt das „Grundstück-Abflussbeiwertverfahren“ oder das „Bayerische Modell“ wird durch die Verwaltung bzw. das beratende Büro eine Abflussbeiwertkarte des Gemeindegebietes erstellt, in der je nach Gebietstyp Abflussbeiwerte für jedes Grundstück dargestellt sind. Die befestigten Flächen werden somit zentral ermittelt.
Die Grundstückseigentümer werden dann anschließend angeschrieben und über die bevorstehende Einführung der neuen Gebühr detailliert informiert. In einem Schreiben wird jedem Grundstückseigentümer die von der Gemeinde geschätzte abflusswirksame Fläche seines Grundstücks mitgeteilt. Sollte der Grundstückseigentümer der Ansicht sein, dass die geschätzte abflusswirksame Fläche um mehr als einen zuvor festgelegten Wert von der tatsächlichen Fläche abweicht, kann er dies im Rahmen des Selbstauskunftsverfahrens der Gemeinde mitteilen und eine genauere Erfassung beantragen.
Weitere Verfahren
Zusätzlich zu den oben beschriebenen gibt es noch einige weitere Verfahren oder Kombinationen der beschriebenen Vorgehensweisen. Auf diese wird an dieser Stelle nicht eingegangen.
Vergleich der Verfahren
Die Verfahren haben unterschiedliche Vor- und Nachteile, die von der jeweiligen Kommune abgewogen werden müssen. Hier empfehlen wir eine Fachberatung, die die speziellen Bedingungen der Stadt oder Gemeinde berücksichtigt.

Um die Qualität der Flächenermittlung zu sichern, wird in der Regel ein Selbstauskunftsverfahren mit den oben genannten Verfahren der Flächenermittlung kombiniert.
Beim Selbstauskunftsverfahren ist die Mithilfe jedes Grundstückseigentümers erforderlich.

