Fachinformation
Gesplittete Abwassergebühr
Für Grundstückseigentümer
Häufige Fragen
Häufige Fragen
Warum wird die gesplittete Abwassergebühr eingeführt?
Am 11.03.2010 hat das VGH Baden-Württemberg beschlossen, dass Städte und Gemeinden in Baden-Württemberg die einheitliche Abwassergebühr künftig in Schmutz- und Niederschlagswassergebühr teilen müssen. Die Gebühren werden zukünftig gerechter aufgeteilt.
Was ist das Ziel der gesplitteten Abwassergebühr?
Das Ziel der neuen Gebührenmaßstäbe ist eine gerechtere Verteilung der Kosten für die Abwasserbeseitigung.
Bisher wurden die Schmutz- und Niederschlagswassergebühren gemeinsam als Abwassergebühr nach der bezogenen Frischwassermenge ermittelt.
Da die tatsächlich in die Kanalisation eintretende Niederschlagswassermenge nicht vom Frischwasserverbrauch abhängig ist, wird jetzt eine Änderung dieser Praxis verlangt.
Es werden keine zusätzlichen Abwassergebühren erhoben, sondern die Kosten der Abwasserbeseitigung werden künftig gerechter aufgeteilt.
Wie wird die neue Niederschlagswassergebühr berechnet?
Die Niederschlagswassergebühr ist von der Menge der in die Kanalisation eingeleiteten Niederschlagswassermenge abhängig. Die Gebühr wird auf der Grundlage der befestigten und abflusswirksamen Fläche in Euro/m² berechnet.
Wie wird die Schmutzwassergebühr berechnet?
Die Schmutzwassergebühr wird weiterhin nach dem Frischwasserverbrauch berechnet.
Entsteht für den Grundstückseigentümer einen Unterschied ob sein Grundstück in einen Mischwasser- oder einen reinen Regenwasserkanal einleitet?
Nein, im Hinblick auf die gesplittete Abwassergebühr gibt es keine Unterschiede.

