Gesplittete Abwassergebühr - Informationen für Kommunen
Was ist die gesplittete Abwassergebühr?
Bisher wurden die Abwassergebühren, d.h. sowohl die Gebühren für Ableitung und Reinigung des Schmutz- und Niederschlagswassers allein nach dem Frischwasserverbrauch berechnet. Ein aktuelles Urteil des VGH Baden-Württemberg vom 11.03.2010, 2S 2938/08 verlangt nun eine Änderung dieser Praxis.
Zukünftig ist eine verursachergerechtere Abrechnung durch die Trennung (Aufsplittung) der bisherigen Abwassergebühr in eine Schmutz- und Niederschlagswassergebühr vorzunehmen.
- Die Schmutzwassergebühr wird in der Zukunft weiterhin nach der bezogenen Frischwassermenge in Euro/m³ berechnet.
- Die Niederschlagswassergebühr wird auf der Grundlage der befestigten und abwasserwirksamen Fläche in Euro/m² berechnet.
Bei der Beratung zur gesplitteten Abwassergebühr arbeiten wir mit der renommierten Dr. Pecher AG aus Erkrath zusammen.
Die langjährige Erfahrung der Dr. Pecher AG in der Gebührenberatung in verschiedenen Bundesländern Deutschlands findet sich in den partnerschaftlich durchgeführten Projekten von BIT Consult und Dr. Pecher AG voll wieder.
Im Bereich gesplittete Abwassergebühr bieten wir Ihnen unter anderem folgende Leistungen:
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Zögern Sie nicht, uns anzusprechen. Wir stehen Ihnen für ein Gespräch jederzeit zur Verfügung. Gerne machen wir Ihnen kurzfristig auch ein Angebot.


