Bauleitplanung
Die Planungshoheit der Gemeinde umfasst das Aufstellen der Bebauungspläne, soweit es für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung erforderlich ist. Die Bauleitplanung bereitet die bauliche und sonstige Nutzung der Grundstücke in einer Kommune vor. Dies ist auch dann erforderlich, wenn überörtliche Straßen, Anlagen des Wasserbaus oder sonstige Maßnahmen örtlich und räumlich entwickelt und geordnet werden müssen. In der Regel sind im Zuge eines Bebauungsplanes der Umweltbericht, Landschaftspflegerische Begleitpläne oder Grünordnungspläne aufzustellen.
Die Leistungen der BIT umfassen:
- Städtebauliche Entwürfe
- Bedarfs- und Masterpläne
- Flächennutzungspläne
- Bebauungspläne
- Struktur- und Stadtbildanalysen
- Prozessmanagement-Monitoring
- Umweltbericht
- Landschaftspflegerischer Begleitplan
- Grünordnungsplan

