Erschließungsträgerschaft
Die BIT übernimmt die Erschließungsträgerschaft nach §124 des Baugesetzbuchs zur Erschließung von Neubaugebieten jeglicher Größenordnung. Dabei können alle bisher von der Kommune geleisteten Aufgaben ganz oder teilweise übernommen werden. Spezialisten sorgen für eine rechtssichere Abwicklung von Anfang bis Ende. Die Kommunalverwaltung wird erheblich entlastet und erhält dennoch alle Informationen über die Abwicklung.
Durch die Privatisierung der Erschließung werden Verwaltungskosten eingespart. Gleichzeitig wir die Verteilung der Gestehungskosten transparent im Voraus errechnet und über einen Kostentragungsvertrag mit den Grundstückseigentümern direkt abgerechnet.
Unsere Leistungen umfassen:
- Studien zur Baulandentwicklung
- Beratung zur Erschließungsträgerschaft
- Projektentwicklung
- Vertragsmanagement
- Projektsteuerung
- Erschließungsträgerschaft
- Baulandumlegung
- Bebauungspläne
- Erschließungsplanung
- Abrechnung der Baugebiete

